Meldung beim Besuch von Privatschulen
Für schulpflichtige Kinder, welche ihre Schulpflicht nicht an der öffentlichen Volksschule der Stadt Kloten erfüllen, benötigen wir zu Beginn jedes Schuljahres eine schriftliche Bestätigung der auswärtigen Schule. Bitte melden Sie dies frühzeitig an die Schulverwaltung per E-Mail an schulverwaltung@kloten.ch.
Grundsätze der Zuteilung in die Primarstufe
Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen und Klassen ist eine wichtige, ausgesprochen komplexe Aufgabe, die mit viel Umsicht angegangen wird.
Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, welche in §25 Volksschulverordnung (VSV) geregelt sind:
- Klassengrösse
- Ausgewogene Zusammensetzung (Leistungsfähigkeit, soziale und sprachliche Herkunft, Verteilung der Geschlechter)
- Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuteilung besteht.
Grundsätzlich nicht berücksichtigt werden können organisatorische oder persönliche Gründe der Eltern hinsichtlich Schulwegbegleitung oder Betreuung, der Wunsch um gemeinsame Zuteilung mit Freunden in die gleiche Schule, Klasse oder Gruppe und der Wunsch nach einer bestimmten Lehrperson.
Gesuch um Zuteilung
Gesuche und Zuteilungswünsche werden nur in Ausnahmefällen und in der Regel bei Vorliegen von zwingenden Gründen bewilligt, wie:
- Gesundheitliche Gründe; werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist ein Arztzeugnis beizulegen
- Wunsch oder Vermeidung von Geschwistern in der gleichen Klasse (z.B. Zwillinge, Repetition einer Klasse)
Das Zuteilungsgesuch für das Schuljahr 2024/25 muss bis spätestens 28. Februar 2025 bei der Schulverwaltung eingegangen sein.
Zuteilungsentscheid
Die Klassenzuteilung wird bis Ende Mai/Anfang Juni schriftlich mitgeteilt.
Kontaktadresse für Anmeldungen, Gesuche und Fragen
Schulverwaltung Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, Tel. 044 815 12 00, schulverwaltung@kloten.ch