Kopfzeile

close

Kontakt / Service

Öffnungszeiten
  • Montag - Mittwoch
    • 08.00 – 12.30 Uhr
    • 13.30 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag
    • 13.30 – 18.00 Uhr
    • Vormittags Termine nach Vereinbarung
  • Freitag
    • 07.15 – 13.30 Uhr
    • Nachmittags Termine nach Vereinbarung

Schule Kloten
Kirchgasse 7
8302 Kloten

Anfahrtsweg/Map

Inhalt

Sekundarschule - Informationen

Die Sekundarschule wird nach dem System der dreiteiligen Sekundarschule geführt mit den Anforderungsstufen A, B und C. Die Abteilung A ist die anspruchsvollste Stufe.

Im letzten Quartal der 6. Klasse werden die Schüler/innen aufgrund einer umfassenden Beurteilung in eine Abteilung der Sekundarschule zugeteilt. Das Zuteilungsverfahren in die Sek A, B oder C erfolgt im Gespräch zwischen den Lehrpersonen der 6. Klasse und den Eltern. 

Weitere Informationen zur Sekundarschule im Kanton Zürich finden Sie auf der Webseite des Volksschulamts Zürich.

Ein Wechsel oder eine Umstufung während der Sekundarschulzeit ist möglich, wenn sich zeigt, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann.

Ein Wechsel in eine andere Abteilung ist in der 1. Sekundarklasse auf Ende November, Ende April und auf Ende des Schuljahres, in den übrigen Klassen auf Ende Januar und Anfang des Schuljahres möglich.

Meldung beim Besuch von Privatschulen

Für schulpflichtige Kinder, welche ihre Schulpflicht nicht an der öffentlichen Volksschule der Stadt Kloten erfüllen, benötigen wir zu Beginn jedes Schuljahres eine schriftliche Bestätigung der auswärtigen Schule. Bitte melden Sie dies frühzeitig an die Schulverwaltung per E-Mail an schulverwaltung@kloten.ch.

Grundsätze der Zuteilung in die Sekundarschule

Die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Schulen und Klassen ist eine wichtige, ausgesprochen komplexe Aufgabe, die mit viel Umsicht angegangen wird.

Bei der Zuteilung werden die folgenden Kriterien berücksichtigt, welche in §25 Volksschulverordnung (VSV) geregelt sind:

  • Klassengrösse
  • Ausgewogene Zusammensetzung (Leistungsfähigkeit, soziale und sprachliche Herkunft, Verteilung der Geschlechter)
  • Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs

Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine bestimmte Zuteilung besteht.

Gesuch um Zuteilung

Gesuche und Zuteilungswünsche werden nur in Ausnahmefällen und in der Regel bei Vorliegen von zwingenden Gründen bewilligt, wie:

  • Gesundheitliche Gründe; werden gesundheitliche Gründe geltend gemacht, ist ein Arztzeugnis beizulegen
  • Wunsch oder Vermeidung von Geschwistern in der gleichen Klasse (z.B. Zwillinge, Repetition einer Klasse)

Das Zuteilungsgesuch für das Schuljahr 2024/25 muss bis spätestens 28. Februar 2025 bei der Schulverwaltung eingegangen sein.

Zuteilungsentscheid

Die Klassenzuteilung wird bis Ende Mai/Anfang Juni schriftlich mitgeteilt.

Kontaktadresse für Anmeldungen, Gesuche und Fragen

Schulverwaltung Kloten, Kirchgasse 7, 8302 Kloten, Tel. 044 815 12 00, schulverwaltung@kloten.ch